Was will der Gemeinderat
Der Gemeinderat Cham will künftig Mietzinsbeiträge an einzelne Haushalte auszahlen. Um dies zu ermöglichen braucht es das neue Reglement zur Wohnraumförderung. Wenn für jemanden die Marktmiete einen zu grossen Teil des Einkommens ausmacht, übernimmt die Gemeinde einen Teil der Miete. Die Wohnung bleibt teuer, die Gemeinde bezahlt die Differenz. Die jährlichen Kosten schätzt der Gemeinderat auf 750’000.- Franken. Ein Kostendach ist nicht definiert. Als Vorbild dient Basel-Stadt und Genf, welche als einzige Kantone Mietzinszuschüsse kennen.
Abstimmungsbroschüre_Umsetzung_Wohnraumstrategie
Verordnung_zur_Wohnraumförderung_Entwurf_für_Urnenabstimmung
Warum sind wir dagegen
Verteuerung des Wohnungsmarktes
Diese Massnahme verteuert den Wohnungsmarkt statt ihn zu entlasten. Studien zeigen klar: Wenn die Gemeinde Mieten mitfinanziert, steigen die Preise weiter. Die Vermieter wissen, dass die Gemeinde mitbezahlt.
Aktuell nicht realisierte Mietzinserhöhungen wie „Orts- und Quartiersüblichkeit“ könnten von Verwaltungen geltend gemacht werden. Die Mieten steigen weiter inklusive Mietzinsbeiträge.
Buchhalterisch ein Fass ohne Boden
Gemäss einer groben Schätzung werden rund 200 Chamer Haushalte von den Mietzinsbeiträgen profitieren. Solche Haushalte erhalten im Durchschnitt etwa 300 Franken an monatlichen Mietzinsbeiträgen. Die jährlichen Kosten werden auf 750‘000 Franken geschätzt, zudem wird von einem verwaltungsinternen Arbeitsaufwand von rund 40 Stellenprozent ausgegangen. Die Schätzung beinhaltet gemäss Abstimmungsbroschüre mehrere Unsicherheitsfaktoren, wodurch grössere Abweichungen möglich sind. Konkret heisst dies, man weiss nicht wie viel uns dies kosten wird und es gibt auch kein Kostendach. Buchhalterisch ist das ein Fass ohne Boden.
Komplizierte Verordnung mit Freipass für behördliche Willkür
In der vom Gemeinderat jederzeit anpassbaren Verordnung werden Mietunter- und Mietobergrenzen definiert, welche auch zum Abstimmunstermin nicht bekannt sind.
Die Abteitlung Soziales und Gesundheit kann nach eigenem Ermessen prüfen ob Erwerbsangaben stimmen und „spezielle“ Regelungen für Selbständige erlassen.
Was gilt heute schon
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Wohnraumförderungsgesetz (WFG)
Der Kanton Zug entlastet Haushalte mit wenig Einkommen wirksam, indem er preisgünstige Wohnungen nach dem Kostenmietprinzip fördert und Mietzinsbeiträge gezielt nur dort einsetzt, wo sie dauerhaft wirken. Siehe: Förderinstrumente -
Stilles Rückgrat des Wohnungsmarkts
Viele private Eigentümer, Wohnbaugenossenschaften und institutionelle Vermieter nutzen die angespannte Marktlage bewusst nicht aus, halten die Mieten moderat und übernehmen damit leise, aber entscheidend gesellschaftliche Verantwortung. Herzlichen Dank an diese Organisationen. Siehe: Baugenossenschaft | GBC Cham
- Preisgünstiger Wohnungsbau
Der preisgünstige Wohnungsanteil wurde im neuen Zonenplan bereits berücksichtigt. Investoren werden angehalten den preisgünstigen Wohnungsbau umzsetzen und tun dies auch.
Siehe: Günstige Miete in Papieri Cham: Komfortabel & erschwinglich -
Sozialhilfe als funktionierendes Auffangnetz
Für echte Härtefälle verfügt der Kanton Zug sowie die Gemeinde Cham bereits über eine funktionierende Sozialhilfe, die punktgenau hilft, ohne den Wohnungsmarkt zu verzerren oder neue Bürokratie zu schaffen.




